Altbausanierung schlüsselfertig zum Festpreis
Eine der wichtigsten im notariellen Kaufvertrag aufgeführten Sicherheiten ist der zugesicherte Termin der Fertigstellung und der Übergabe. Dies ist der späteste Zeitpunkt, an dem die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein müssen, damit eine Vermietbarkeit gegeben ist. Nicht weniger wichtig ist eine Festpreisverpflichtung, diese garantiert dem Erwerber, dass er bei einer eventuellen Fehlkalkulation des Bauträgers nicht nachschußpflichtig ist. Sollte es also im Nachhinein zu einem höheren Endpreis als ursprünglich vereinbart kommen, so geht dies zu Lasten des Bauträgers.
Wir als Bauträger haften gegenüber unseren Kunden, für einen Zeitraum von 5 Jahren, auf alle durchgeführten Sanierungsmaßnahmen.
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt in der Regel nach Baufortschritt gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung. In diesem Fall erhält der Bauträger immer erst nach Fertigstellung eines Gewerkes den im Notarvertrag festgelegten Betrag.
Zur Abnahme der Wohnung wird ein Übernahmeprotokoll angefertigt, in dem sämtliche eventuelle Mängel aufgeführt werden. Erst nach Beseitigung dieser Mängel erhält der Bauträger die letzte Kaufpreisrate. Wir als Bauträger bieten hier dem Kunden auch die Abnahme durch unabhängige Sachverständige an!

